Vorsicht! Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht. Für diese Tätigkeit ist keine Genehmigung erforderlich.

Ferienhauskauf in Skandinavien

Der Kauf einer Ferienvilla in Skandinavien ist bei vielen Niederländern schon lange beliebt. Die Beliebtheit nimmt stark zu, unter anderem wegen des Klimawandels, des großen Andrangs in den beliebten, oft südlichen Urlaubszielen und dem Bedürfnis nach Abwechslung und Abenteuer. Ein großer Vorteil ist, dass Skandinavien zu allen Jahreszeiten als Urlaubsziel attraktiv ist. Im Frühling und Sommer können Sie die weiten Seen, die herrlichen Meere, Wälder und Berge genießen. Ob Sie nun in den Wäldern, am Meer oder auf den Gletschern wandern, Radfahren, Mountainbiking, Canyoning, Rafting, Wildtierbeobachtungen oder die reiche Kultur genießen möchten, in Skandinavien ist alles möglich. Im Winter können Sie auch Skifahren, Husky-Safari, Schneemobilfahren und Wakefishing genießen. Wenn Sie Glück haben, können Sie auch die magischen Nordlichter beobachten.

Der Kauf eines Ferienhauses in Skandinavien unterscheidet sich manchmal vom Kauf eines Ferienhauses in den Niederlanden. Es ist wichtig, dass Sie sich über die steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Vorschriften gut informieren. Natürlich können wir Sie dabei beraten und/oder Sie an professionelle Anbieter verweisen.

Wir entwickeln derzeit ein Projekt in Finnland und Schweden. Unser sehnlichster Wunsch ist es, auch in Norwegen und Dänemark tätig zu werden. Die Frage ist nicht, ob wir uns dort entwickeln werden, sondern wann.

Schweden

In Schweden ist es aus steuerlichen und rechtlichen Gründen nicht attraktiv, eine einzelne Immobilie in einem Ferienpark an Niederländer zu verkaufen. Wir haben uns daher für die Ausgabe einer Anleihe entschieden. Auf diese Weise können Sie trotzdem zu einer attraktiven Rendite in Schweden investieren und zwei Wochen lang in den SeaLodges wohnen, die wir dort entwickeln. Weitere Informationen über unser Projekt in Schweden finden Sie unter dem Projekt Öland.

Finnland

In Finnland entwickeln wir in unserem Park Valo in Saariselkä wunderschöne Villen in Form von Eiswürfeln. Da der Kauf einer Immobilie in Finnland anders abläuft als in den Niederlanden, haben wir eine Roadmap erstellt, in der Schritt für Schritt erklärt wird, welche Dokumente gelten, wenn Sie eine Villa von uns kaufen. Wir haben sogar eine andere Struktur geschaffen, die besser zur niederländischen Struktur passt. In Finnland ist es üblich, den Kaufbetrag vor der Übergabe an den Verkäufer zu überweisen. Bei der Struktur, die wir eingerichtet haben, ist dies nicht notwendig. Wir haben dafür gesorgt, dass Sie einen finnischen Rechtsanwalt beauftragen können, der Ihre Interessen vertritt und an den Sie den Kaufpreis nach Abzug der Kaution überweisen können. Zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt der Anwalt in Ihrem Namen die Überweisung des Kaufpreises und unterzeichnet den Kaufvertrag (SPA) in Ihrem Namen mittels einer Vollmacht. Nach der Eintragung des Kaufvertrags dauert es etwa 5 Arbeitstage, bis dieser formell im finnischen Grundbuch eingetragen ist. Sobald diese Bestätigung vorliegt und das Grundstück tatsächlich auf Ihren Namen lautet, wird der Anwalt die Auszahlung des Geldes an den Verkäufer veranlassen.

Grunderwerbssteuer

In Finnland zahlen Sie beim Kauf eines Grundstücks Grunderwerbssteuer. Die Grundstückstransaktion (vertraglich festgelegt im "Kaufvertrag") unterliegt einer Grunderwerbssteuer von 4 %. Diese Grunderwerbssteuer ist Teil des Kaufpreises, so dass Sie diesen Betrag nicht gesondert zahlen müssen.

Umsatzsteuer auf Baukosten

Auch in Finnland zahlen Sie Umsatzsteuer auf die Baukosten. Dieser Satz beträgt derzeit 24 %. Wenn Sie die Ferienvilla zu 100 % zu Vermietungszwecken nutzen, können Sie diesen Betrag zurückfordern. Die Mehrwertsteuer ist nicht im Kaufpreis enthalten. Denken Sie also daran, dass dieser Betrag auf den VON-Preis aufgeschlagen wird. Sie können diesen Betrag erst nach Zahlung der verschiedenen Gebäuderaten zurückfordern.

Wenn Sie die Ferienvilla vermieten, ist die Mehrwertsteuer abzugsfähig. Wenn die Ferienvilla jedoch innerhalb der ersten 10 Jahre nicht mehr zu 100 % für die Vermietung genutzt wird, müssen Sie den zurückgeforderten Betrag im Verhältnis zu den Baukosten anteilig zurückzahlen. Dieser 10-Jahres-Zeitraum wird als Revisionszeitraum bezeichnet. Die Revisionsfrist beträgt zehn Jahre ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem die mit dem Neubau verbundenen Bauarbeiten abgeschlossen wurden. In der Praxis beträgt der Revisionszeitraum 9 bis 10 Jahre, da der Teil des Kalenderjahres, der der Fertigstellung des Baus der Immobilie vorausgeht, nicht in den Revisionszeitraum einbezogen wird.

Abschließend

Beginnen Sie Ihre Suche nach einer schönen Ferienvilla in Skandinavien mit uns, sehen Sie sich das aktuelle oder zukünftige Angebot online an. Unsere Ferienhäuser werden in den schönsten Gegenden Skandinaviens realisiert.